Was will der Gewerbeverein Steinberg e.V.?

Der Gewerbeverein Steinberg e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.


Aufgabe des Vereins ist die Förderung seiner Mitglieder, die insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht wird:

 

1.1 Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber öffentlichen Stellen und Behörden sowie anderen relevanten Organisationen, um eine ausgewogene Vertretung der Gesamtinteressen des Gewerbes in der Gemeinde Steinberg zu gewährleisten;

 

1.2 Durchführung von Veranstaltungen, die der Information der Mitglieder über aktuelle Themen aus Wirtschaft und Betriebswirtschaft einschließlich steuerlicher Fragen dienen;

 

1.3 Durchführung von Veranstaltungen über laufende Förderprogramme unter Hinzuziehung von Experten aus berufsständigen Vertretungen (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und dergl.) und öffentlichen Stellen und Institutionen;

 

1.4 Durchführung gemeinschaftlicher Werbemaßnahmen zur Förderung des Handwerks, des Handels und der Kleinindustrie sowie der freien Berufe der Gemeinde Steinberg durch Gewerbeschauen, Märkte und entsprechende, den Gewerbezweck befördernde, Veranstaltungen.

 

 

Der Gewerbeverein Steinberg sieht seine Hauptaufgabe in der Förderung und Pflege des Zusammenhaltes aller Selbständigen, gleich welcher Art und Berufsgruppe, ihre Interessen zu wahren und zu vertreten und die Leistungen von Handel, Handwerk und Kleinindustrie, die in der Gemeinde ansässig sind, durch geeignete Maßnahmen in der Gemeinde und darüber hinaus bekannt zu machen.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die als Unternehmer, Gewerbetreibende, Groß- und Einzelhändler, Handwerker, Handelsvertreter und Handelsmakler, Angehörige freier Berufe oder sonst selbständig sind und ihre geschäftliche Niederlassung oder ihren Wohnsitz in der Gemeinde Steinberg haben.


Nicht selbständig Tätige können Mitglied werden, wenn ihre Mitgliedschaft den Vereinsinteressen nicht zuwiderläuft. Für ihre Mitgliedschaft gelten die gleichen Regeln wie bei Gewerbetreibenden.